Mitgliedschaft

Komischer Vogel? Werde Falke!

Damit wir Falken mit unserer sozialistischen Bildungs- und Erziehungsarbeit etwas bewegen können und als politischer Verband wahrnehmbar sind, brauchen wir starke Gliederungen. Wir wollen unsere Positionen über den Verband hinaus in die Gesellschaft tragen und stets mehr und mehr Menschen von diesen überzeugen und dazu ermutigen, sich für den Kampf für eine bessere Gesellschaft mit uns gemeinsam zu organisieren. Gleichzeitig sorgen abnehmende und grundsätzlich gefährdete Förderbedingungen sowie schwindende Freiräume zur Selbstorganisation weiter für schwierige Rahmenbedingungen für uns als sozialistischer Kinder- und Jugendverband. Als Gesamtverband müssen wir uns daher finanziell so unabhängig und handlungsfähig wie möglich aufstellen.

Mitgliedsbeiträge sind daher die wichtigste Einnahmequelle für unsere pädagogische-politische Bewegung. Entsprechend wichtig ist die Frage der Ausgestaltung unserer Beitragsordnung und flächendeckende Umsetzung.

Mitglied werden 

Alle Mädchen und Jungen, gleich welcher Abstammung, Nationalität oder Religion können vom 6. Lebensjahr an Mitglied werden. Wenn Ihr mindestens seit 3 Monaten bei uns Mitglied seid, habt Ihr ab Eurem 12. Lebensjahr das aktive Wahlrecht (Ihr dürft Euch an Wahlen beteiligen) und ab dem 15. Lebensjahr auch das passive Wahlrecht (Ihr könnt Euch zur Wahl aufstellen lassen). Mit der Mitgliedschaft bekennt Ihr Euch zu den Grundsätzen des Verbandes und verpflichtet Euch zur Einhaltung der Beschlüsse des Verbandes. Eine Antragskarte, um bei uns Mitglied zu werden, könnt Ihr zu unseren Öffnungszeiten bei uns im Büro in der Dorstener Straße 260, 44625 Herne erhalten. Daraufhin kriegt Ihr vom Vorstand das Mitgliedsbuch des Verbandes ausgehändigt und seid Mitglied.

Die Mitgliedsmarken, die Ihr jährlich von uns zugeschickt bekommt, müsst Ihr in dieses Buch einkleben und das Mitgliedsbuch mitbringen, wenn Ihr Euch an Wahlen beteiligen wollt.

Mitgliedschaft beenden

Die Mitgliedschaft im Verband kann wie folgt beendet werden:

  • schriftlich erklärter Austritt aus dem Verband
  • Ausschluss aus dem Verband
  • Tod des Mitgliedes

Unsere Mitgliedsbeiträge

Kannst Du unserer Beitrittserklärung entnehmen, klicke auf den Link!